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Unser Gartenverein

Aus der Gründerzeit der „Michels Gärten“, zu dem auch Sonnenluft- und Schwimmbäder jeweils für Damen und Herren gehörten, sind heute nebst den 87 Parzellen, lediglich das Wirtschaftsgebäude erhalten. Letzteres wird vor allem als Vereinsheim für Versammlungen und Informationsveranstaltungen genutzt.

Aufgrund natürlicher Fluktuation warten kontinuierlich freie Schrebergärten, auf ambitionierte und familienfreundliche Neugärtner, gern auch mit Kleinkindern. Letztere werden aufgrund der hohen Nachfrage bei der Gartenvergabe bevorzugt. Sukzessiv erhalten Neulinge zum Start benötigte Informationen, rund um „Ökologische Selbstversorgung“, „Nachhaltige Bewirtschaftung besonders wuchsbegünstigter Lehm-/Kiesböden“ sowie „Schädlingsbekämpfung mittels diverser Hausmittel“, aus der erster Hand. Gern und jederzeit erteilen unsere Vorstandsmitglieder sowie unsere Fachberater Ihnen weitergehende Informationen. Auch Alt-Mitglieder sind hiermit aufgefordert unser Informationsangebot auf dieser Webseite bzw. vor Ort rege zu nutzen.

Jederzeit sind Sie herzlichst dazu eingeladen, unsere in idyllischer Hanglage am südlichen Stadtrand des Ortsteiles Limbachs abgeschiedene, Gartenanlage auf gut Glück zu besuchen und uns direkt anzusprechen. Natürlich können Sie vorab wie üblich eine Kontaktanfrage starten oder anrufen.

Umgeben von natürlichen Quellen lernen Sie bei uns dir die Natur kennen und lieben. Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Frank Rauer
Vorsitzender


Kompostierung

Befolgen Sie zwingend die Broschüre „Fachgerechte Kompositierung und Entsorgung“ des LSK sowie die Kompostfibel des deutschen UmweltamtesVerboten ist bspw. die Kompostierung von Laub mit Blattrost- oder anderen Pilzbefall nebst des Fremdlaubs im Umkreis betroffener Gewächse. Diese dürfen nur der externen Kompostierung zugeführt werden.

Drittelnutzung

Diese ist mittlerweile als klare Auflage festgeschrieben. Damit sind Kleingartenparzellen ausschließlich zu je einem Drittel

  1. zum Anbau von Obst und Gemüse (Hinweis: Ausschließlich zur Deckung des Eigenbedarf),
  2. zum Anbau von Blumen, Ziersträucher und Rasen
  3. sowie für Sonstiges, bspw. Laube, Terrasse und Wege,

zu nutzen. Bestehende Abweichungen bzgl. des Altbestands dürfen weiterhin beibehalten werden, sofern sie im Einklang der BKleinGG, RKO und unserer KGO stehen.

Positiv wertet der Verband die seit 2013 im Runkfunkstattsvertrag verankerte Regelung, wonach Lauben nicht als Wohnung gelten. Damit entfällt die Erhebung von Rundfunkgebühren (GEZ).

Quelle: Berlin (BDG). Heft 7/2017.